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Monitoring zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung in den DiCV


Bitte füllen Sie den Fragebogen bis zum 10. Juli aus.

1. Bereich Prävention

Hat Ihr DiCV eine Personalressource geschaffen (z.B. Referent_in), die den DiCV und die angeschlossenen Träger zum Thema Prävention (gemäß der jeweiligen bischöflichen Präventionsordnung) berät und die diesbezüglichen Aufgaben im Verband koordiniert?

2. Bereich Intervention und Aufarbeitung

Personalressourcen

Hat Ihr DiCV neben dem für Prävention verantwortlichem Personal eine zusätzliche Personalressource für Intervention und Aufarbeitung geschaffen (z.B. Referent_in, Interventionskoordinator_in), die den DiCV und die angeschlossenen Träger zu den Themen Intervention und Aufarbeitung (gemäß den DCV- Leitlinien bzw. DBK-Interventionsordnung) berät und die diesbezüglichen Aufgaben im Verband koordiniert?

 

Hat Ihr DiCV vereinbart, die vom Diözesanbischof beauftragten Externen Ansprechpersonen zu benennen/bekannt zu machen?

 

Hat Ihr DiCV „eigene“ Externe Ansprechpersonen beauftragt?

 

Hat Ihr DiCV eine oder mehrere Interne Ansprechpersonen benannt und bekannt gemacht?

 

Wurde vom Leitungsorgan neben Externer und Interner Ansprechperson eine weitere Person (auf Leitungsebene) benannt, die Hinweise auf sexualisierte Gewalt entgegennimmt?

 

Weist Ihr DiCV auf eine nichtkirchliche Fachberatungsstelle oder eine Adressliste relevanter Beratungsstellen hin? (Die Fachberatungsstellen wie z.B. „Zartbitter“ dienen u.a. dazu, die Betroffenen zu beraten und zu begleiten)

 

Wenn nein, sind von Seiten Ihrer Gliederungen und Mitgliedsorganisationen nichtkirchliche Fachberatungsstellen benannt?

 

Hat Ihr DiCV eine Kooperationsvereinbarung mit einer nichtkirchlichen Fachberatungsstelle geschlossen?

 

Welche Sensibilisierungs-, Qualifizierungsangebote oder Vernetzungsstrukturen (z.B. für interne/ externe Ansprechpersonen) haben Sie im Bereich Intervention und Aufarbeitung für Ihren DiCV bzw. für Ihre Gliederungen und Mitgliedsorganisationen angeboten?

Fallzahlen

Erhebt Ihr DiCV Fallzahlen zu gemeldeten und bearbeiteten Fällen sexualisierter Gewalt?

auf der Ebene des DiCV

 

auf der Ebene Ihrer Gliederungen und Mitglieder

 

Wenn ja, wie viele Fälle aus dem Bereich der Caritas wurden seit 2018 (MHG-Studie) bis heute (bei Ihnen) gemeldet und bearbeitet?

Wünschen Sie vom DCV ergänzend ein einheitliches Raster für eine Abfrage zu Fällen bei Ihren Gliederungen und Mitgliedsorganisationen?

 

Wurden durch den DiCV entsprechend der Leitlinien Maßnahmen zur Aufarbeitung länger zurückliegender Fälle getroffen?

 

Wenn ja, welche?

 

Systemisch-psychologische Aufarbeitungsstudie
Andere, welche? (Andere weitere Maßnahmen wären z.B. eine Ausstellung, eine Vortragsreihe, eine Tagung, eine Memorialstation)

 

Hat Ihr DiCV eine Regelung zur Zusammenarbeit im Bereich der Prävention/Intervention/Aufarbeitung mit dem (Erz-) Bistum getroffen?

 

Mitwirkung im bischöflichen Beraterstab vereinbart?

 

Hat Ihr DiCV einen eigenen ständigen Beraterstab eingerichtet?

 

Meldung von Fallzahlen an das Bistum

 

Weitere, nämlich:

3. Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftige (Interventions-Leitlinien des DCV)

Die Leitlinien des DCV wurden im Februar 2021 von der DBK/ dem VDD als gleichwertig zur Interventionsordnung der DBK anerkannt. Nachdem die Interventionsordnung der DBK im letzten Jahr verschiedene Anpassungen an kirchenrechtliche Neureglungen erfahren hat, hat der VDD den DCV mit Fristsetzung 31.12.23 zu einer Anpassung der Leitlinien aufgefordert. Der DCV wird diese Anpassung fristgerecht vornehmen und die überarbeiteten Leitlinien in der neuen caritas publizieren. (Die Möglichkeit, dass das kirchliche Strafrecht und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung auch bei Laienmitarbeiter_innen angezeigt sein kann, wurde neu eingeführt.)

Gibt es von Ihrer Seite Änderungswünsche zu den Interventions-Leitlinien des DCV?

Wenn ja, welche?
Hinweis: Etwaige Änderungen der Leitlinien würden ein erneutes Verfahren zu Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der Interventions-Ordnung der DBK erforderlich machen

4. Zusammenarbeit mit dem DCV

Bisher hat der DCV für die Präventionsreferent_innen der DiCV verschiedene-Austauschformate organisiert. Zusätzlich gibt der DCV einen-Info-Service-Prävention heraus und bietet auf der Website Informationen für Fachkräfte an. Der DCV vertritt die BAGFW im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes bietet Fortbildungen im Bereich Sexualpädagogik an.

Uns interessiert, welche Fortbildungsbedarfe/wünsche Sie ggf. haben:

Gibt es einen Fortbildungsbedarf?

- Für „Externe Ansprechpersonen“ des DiCV

 

- Für evtl. weitere benannte „Externe Ansprechpersonen“ Ihrer Gliederungen und Mitgliedsorganisationen

 

- Für „Interne Ansprechpersonen“ Ihrer Gliederungen und Mitgliedsorganisationen

 

Gibt es darüber hinaus weitere Fortbildungsbedarfe?

 

Wünschen Sie sich weitere Serviceleistungen von der DCV-Zentrale?

 

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