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Auf einem roten Schuhkarton sind vor einem rosa Hintergrund ein Paar Gummistiefel zu sehen. Der linke Schuh ist ein brauner Kindergummistiefel mit einem Tigerkopf in kleiner Schuhgröße, der rechte ein hoher grüner Gummistiefel in großer Schuhgröße. Darüber steht das Kampagnenmotto: Zusammen geht was. Caritas verbindet Generationen.
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Glossar: Migration

Clearingverfahren

Nach ihrer Einreise werden unbegleitete minderjährige Schutzsuchende vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Anschließend findet das sogenannte Clearingverfahren statt. Das Verfahren selbst unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und kann von kurzen Gesprächen bis zu mehreren Wochen dauern. 

Ziel des Verfahrens ist die Perspektiv- und Bedarfsklärung im Rahmen der Inobhutnahme. Dabei werden insbesondere notwendige medizinische oder psychologische Behandlungen, Möglichkeiten der Unterbringung und der rechtlichen Vertretung der Kinder oder Jugendlichen abgeklärt. Federführend in diesem Klärungsprozess - an die betreuende Einrichtung, Vormünder oder andere qualifizierte Stellen wie Therapeut:innen beteiligt werden - ist das Jugendamt. Die notwendigen weiteren Schritte werden in einem Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt.

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